Europaweite Betriebsvereinbarungen


Immer mehr Europäische Betriebsräte und SE-Betriebsräte schließen europaweite Betriebsvereinbarungen. Sie gehen über den engen Rahmen von Unterrichtung und Anhörung hinaus und regeln z. B. soziale Mindeststandards oder die vorausschauende Gestaltung von Betriebsänderungen. Häufig ist der Europäische Betriebsrat Initiator und an der Aushandlung und dem späteren Monitoring beteiligt. Bei den SE-Betriebsräten gibt es häufig „Initiativrechte“, die in der SE-Beteiligungsvereinbarung festgeschrieben wurden. Als Ergebnis daraus entstehen ebenfalls europaweite Betriebsvereinbarungen.

Bis Ende 2020 gab es 166 derartige Vereinbarungen, die meisten davon in französischen Unternehmen (25%). Deutsche Unternehmen und US-Unternehmen stehen jeweils für 16%, während Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und den nordischen Ländern fast nie solche Vereinbarungen schließen (siehe Bericht in den EBR-News 3/2021).

Kann der EBR-Vertragspartner für eine Betriebsvereinbarung sein?

Bislang gibt es noch keine Rechtssicherheit für diese Vertragsform (siehe Bericht in den EBR-News 3/2013). Ungeklärt ist auch, wer die Vereinbarungen unterzeichnen soll: der Europäische Betriebsrat (= deutsches Modell) oder die Gewerkschaften (= französisches Modell) oder beide? Diese Frage ist auch zwischen einzelnen Ländern und Gewerkschaften strittig, z. B. in Italien (siehe Bericht in den EBR-News 4/2020). In der Praxis setzt sich dabei immer mehr das deutsche Modell durch, wonach betriebliche Arbeitnehmervertreter die Verhandlungen führen und am Ende selbst unterzeichnen. Mehr als die Hälfte aller Vereinbarungen wurden vom Europäischen Betriebsrat oder SE-Betriebsrat ausgehandelt, nur 14% von Gewerkschaften und der Rest von Betriebsräten und Gewerkschaften gemeinsam (siehe Bericht in den EBR-News 3/2021).

Datenbank mit Texten transnationaler Betriebsvereinbarungen

Unsere Unterstützung als Sachverständige beinhaltet:

  • Überblick über europaweite Betriebsvereinbarungen (nach Themen oder Branche)
  • Entwicklung eines Textentwurfs
  • Ausarbeitung und Beurteilung verschiedener Verhandlungsoptionen

 

Zwei Beispiele aus unserer Arbeit


Im Januar 2025 wurden zwischen dem SE-Betriebsrat und der zentralen Leitung von Eppendorf Grundsätze zur sozialverträglichen Gestaltung von Umstrukturierungen vereinbart, die EWC Academy hatte den SE-Betriebsrat dabei beraten. Die Vereinbarung kam zustande, weil der SE-Betriebsrat des Hamburger Herstellers von Labormaterial seine Initiativrechte nutzte, die in der SE-Beteiligungsvereinbarung festgelegt wurden. -> weitere Informationen


Im Februar 2016 wurden für die größte Versicherungsgruppe der Schweiz Leitlinien und Mindestanforderungen für länderübergreifende Betriebsänderungen, vornehmlich im Fall von Personalabbau, unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht vor, dass zunächst immer Alternativen zu Entlassungen geprüft werden und präzisiert dies in sechs Punkten. Auch das Verfahren bei Massenentlassungen mit Leitlinien für Sozialpläne in den Landesgesellschaften ist genau beschrieben. Die Grundsätze gehen deutlich über vergleichbare Vereinbarungen hinaus und wurden mit Unterstützung der EWC Academy erarbeitet. -> weitere Informationen

 

Einige Beispiele:

  • Axa (Förderung älterer Arbeitnehmer)
  • BNP Paribas (Telearbeit)
  • Bouygues (Bestandsschutz nach Betriebsübergang) 
  • Clariane (Verbesserung des sozialen Dialogs auf lokaler Ebene)
  • Generali (Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion
  • Safran (Berufliche Eingliederung junger Menschen
  • Sandoz (Soziale Mindeststandards bei Personalabbau)
  • Veolia (Arbeitsschutz) 

 

 

   EWC Academy GmbH - Rödingsmarkt 52 - 20459 Hamburg

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