Korrekte Konsultationsverfahren
Der Grundgedanke, wozu es einen Europäischen Betriebsrat gibt, ist dessen Einflussnahme auf strategische Entscheidungen der zentralen Leitung. Nach alter Rechtslage waren EBR-Sitzungen meist nur eine Art "Kinoveranstaltung". Die EBR-Richtlinie von 2009 definiert ein profundes Konsulationsverfahren nach französischem Vorbild. Als Mutterland des Konsultationsmodells lieferte Frankreich faktisch die Blaupause für die EBR-Richtlinie. → Die Merkmale des französischen Konsultationsmodells
Welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind und wie lange das Verfahren in der Praxis dauert, kann mit der "französischen Brille" besser beurteilt werden. Immer mehr Europäische Betriebsräte, die nicht in Frankreich beheimatet sind, gestalten ihr Konsultationsverfahren in einer profunden Art und Weise nach französischem Vorbild. → Der Ablauf eines Konsultationsverfahrens à la française
Was ist beim Konsultationsverfahren zu beachten?
Da es keine Mitbestimmung für den Europäischen Betriebsrat gibt, kann er seine Rolle nur vor der endgültigen Beschlussfassung über eine Stellungnahme ausspielen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Stellungnahme abzuwarten, sonst verstößt er gegen geltendes Recht.
Der EBR kann die Zahlen des Managements durch eigene Sachverständige prüfen lassen und kritisch hinterfragen. Erst wenn alle Informationen vorliegen, um "die möglichen Auswirkungen eingehend zu bewerten und gegebenenfalls Anhörungen ... vorzubereiten" (Artikel 2 f der neuen EU-Richtlinie), kann über die Beendigung der Unterrichtungs- und den Beginn der Anhörungsphase nachgedacht werden. Hält die zentrale Leitung Informationen zurück, verlängert sich damit automatisch das ganze Verfahren.
Ausarbeitung von alternativen Restrukturierungskonzepten
Hat die Anhörungsphase begonnen, kann sie ausgiebig genutzt werden, um die zentrale Leitung mit umfänglichen und detaillierten Überlegungen der Arbeitnehmervertreter zu konfrontieren. Hierzu können Arbeitsgruppen nützlich sein, die sich mit betriebswirtschaftlichen Berechnungen befassen. Hierzu kann auch die Erarbeitung von alternativen Restrukturierungskonzepten mit Unterstützung durch Sachverständige gehören. Solange die Stellungnahme noch nicht beschlossen ist, muss der Arbeitgeber sich mit diesen Konzepten inhaltlich auseinandersetzen. Braucht er mehr Zeit, um die Vorschläge gegenzurechnen, verlängert sich das ganze Verfahren.
Wie lange dauert ein Konsultationsverfahren?
Der Gesetzgeber spricht von einer "angemessenen" Frist, eine genaue Zahl hat er nicht definiert. Will der Arbeitgeber seine Entscheidungen rasch umsetzen, macht es Sinn, die EBR-Mitglieder frühzeitig in sämtliche Planungen einzubeziehen und sie nicht nur zu einem Mitwisser und Kontrolleur, sondern zu einem Partner der europäischen Corporate Governance zu machen. Hier liegt der eigentliche Schlüssel für das Verständnis des Konsultationskonzeptes.
Ein Formfehler im Anhörungsverfahren kann teuer werden
Die Umsetzung von Maßnahmen (z. B. Entlassungen) vor der Abgabe einer endgültigen Stellungnahme des EBR stellt einen Bruch des Gesetzes dar. Es gab in den letzten Jahren hierzu Gerichtsverfahren in mehreren Ländern. Sie zeigen aber kein einheitliches Bild. → Beispiele von EBR-Gerichtsverfahren
- Das bedeutendste Gerichtsurteil in einer EBR-Angelegenheit war die einstweilige Verfügung, mit der der Europäische Betriebsrat von Gaz de France 2006 die Fusion mit Suez für anderthalb Jahre stoppte, weil es formale Mängel im Konsultationsverfahren gab. → Bericht über das Urteil
- Der einzige Fall, der vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg je entschieden wurde, betraf die finnische Niederlassung von Fujitsu Siemens Computers. Weil es dort bei einer Massenentlassung formale Mängel im Konsultationsverfahren gab, mussten die Abfindungen um 3 Mio. € aufgestockt werden. Der Europäische Gerichtshof nahm diesen Fall 2009 zum Anlaß, den genauen Ablauf eines Konsultationsverfahrens zu definieren. Es ist zwar formal kein EBR-Urteil, aber es hat Relevanz für Europäische Betriebsräte. → Informationen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Unser Konsultationsseminar Einmal im Jahr führen wir unter dem Motto "Von der Kinoveranstaltung zum vollwertigen Europäischen Betriebsrat" ein Aufbauseminar zum Konsultationsverfahren durch. Das Seminar findet immer parallel zu den EBR-Schnuppertagen auf Schloss Montabaur statt (Foto). |
Unsere Unterstützung als Sachverständige beinhaltet:
- Beratung über das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
- Informationen über die Rechtslage bei Streitfragen zur Zuständigkeit des EBR
- Hilfestellung bei der Koordination zwischen EBR und nationalen Betriebsräten
- Begleitung von Konsultationsverfahren "Schritt für Schritt"
- Erstellung von Schwachstellen-Analysen zurückliegender Konsultationsverfahren
- Erarbeitung einer besseren Praxis unter Nutzung von Flowcharts und Guidelines
Ein Beispiel aus unserer Arbeit
Im Dezember 2013 legte die zentrale Leitung der Airbus Group Pläne zur Fusion der beiden Sparten Raumfahrt und Rüstung und den Abbau von etwa 5.800 Arbeitsplätzen vor. Daraufhin entwickelte der Europäische Betriebsrat im Januar 2014 bei einem Workshop in Bremen (Foto) mit Unterstützung der EWC Academy Eckpunkte für das bevorstehende Konsultationsverfahren. Er gab seine Stellungnahme erst im April 2014 ab, nachdem betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen waren. → siehe Bericht
Weitere Beispiele:
→ Colt → Beiersdorf → Johnson & Johnson → Generali → Sabic → TUI