Korrekte Konsultationsverfahren


Der Grundgedanke, wozu es einen Europäischen Betriebsrat gibt, ist dessen Einflussnahme auf strategische Entscheidungen der zentralen Leitung. Nach alter Rechtslage waren EBR-Sitzungen meist nur eine Art "Kinoveranstaltung". Die EBR-Richtlinie von 2009 definiert ein profundes Konsulationsverfahren nach französischem Vorbild. Als Mutterland des Konsultationsmodells lieferte Frankreich faktisch die Blaupause für die EBR-Richtlinie. → Die Merkmale des französischen Konsultationsmodells

Welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind und wie lange das Verfahren in der Praxis dauert, kann mit der "französischen Brille" besser beurteilt werden. Immer mehr Europäische Betriebsräte, die nicht in Frankreich beheimatet sind, gestalten ihr Konsultationsverfahren in einer profunden Art und Weise nach französischem Vorbild. → Der Ablauf eines Konsultationsverfahrens à la française

Was ist beim Konsultationsverfahren zu beachten?

Da es keine Mitbestimmung für den Europäischen Betriebsrat gibt, kann er seine Rolle nur vor der endgültigen Beschlussfassung über eine Stellungnahme ausspielen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Stellungnahme abzuwarten, sonst verstößt er gegen geltendes Recht.

Der EBR kann die Zahlen des Managements durch eigene Sachverständige prüfen lassen und kritisch hinterfragen. Erst wenn alle Informationen vorliegen, um "die möglichen Auswirkungen eingehend zu bewerten und gegebenenfalls Anhörungen ... vorzubereiten" (Artikel 2 f der neuen EU-Richtlinie), kann über die Beendigung der Unterrichtungs- und den Beginn der Anhörungsphase nachgedacht werden. Hält die zentrale Leitung Informationen zurück, verlängert sich damit automatisch das ganze Verfahren.

Ausarbeitung von alternativen Restrukturierungskonzepten

Hat die Anhörungsphase begonnen, kann sie ausgiebig genutzt werden, um die zentrale Leitung mit umfänglichen und detaillierten Überlegungen der Arbeitnehmervertreter zu konfrontieren. Hierzu können Arbeitsgruppen nützlich sein, die sich mit betriebswirtschaftlichen Berechnungen befassen. Hierzu kann auch die Erarbeitung von alternativen Restrukturierungskonzepten mit Unterstützung durch Sachverständige gehören. Solange die Stellungnahme noch nicht beschlossen ist, muss der Arbeitgeber sich mit diesen Konzepten inhaltlich auseinandersetzen. Braucht er mehr Zeit, um die Vorschläge gegenzurechnen, verlängert sich das ganze Verfahren.

Wie lange dauert ein Konsultationsverfahren?

Der Gesetzgeber spricht von einer "angemessenen" Frist, eine genaue Zahl hat er nicht definiert. Will der Arbeitgeber seine Entscheidungen rasch umsetzen, macht es Sinn, die EBR-Mitglieder frühzeitig in sämtliche Planungen einzubeziehen und sie nicht nur zu einem Mitwisser und Kontrolleur, sondern zu einem Partner der europäischen Corporate Governance zu machen. Hier liegt der eigentliche Schlüssel für das Verständnis des Konsultationskonzeptes.

Ein Formfehler im Anhörungsverfahren kann teuer werden

Die Umsetzung von Maßnahmen (z. B. Entlassungen) vor der Abgabe einer endgültigen Stellungnahme des EBR stellt einen Bruch des Gesetzes dar. Es gab in den letzten Jahren hierzu Gerichtsverfahren in mehreren Ländern. Sie zeigen aber kein einheitliches Bild. → Beispiele von EBR-Gerichtsverfahren

  • Das bedeutendste Gerichtsurteil in einer EBR-Angelegenheit war die einstweilige Verfügung, mit der der Europäische Betriebsrat von Gaz de France 2006 die Fusion mit Suez für anderthalb Jahre stoppte, weil es formale Mängel im Konsultationsverfahren gab. → Bericht über das Urteil
  • Der einzige Fall, der vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg je entschieden wurde, betraf die finnische Niederlassung von Fujitsu Siemens Computers. Weil es dort bei einer Massenentlassung formale Mängel im Konsultationsverfahren gab, mussten die Abfindungen um 3 Mio. € aufgestockt werden. Der Europäische Gerichtshof nahm diesen Fall 2009 zum Anlaß, den genauen Ablauf eines Konsultationsverfahrens zu definieren. Es ist zwar formal kein EBR-Urteil, aber es hat Relevanz für Europäische Betriebsräte. → Informationen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs

 

Unser Konsultationsseminar

Einmal im Jahr führen wir unter dem Motto "Von der Kinoveranstaltung zum vollwertigen Europäischen Betriebsrat" ein Aufbauseminar zum Konsultationsverfahren durch. Das Seminar findet immer parallel zu den EBR-Schnuppertagen auf Schloss Montabaur statt (Foto).
Nächster Termin: 22. bis 25. April 2025

Rückblick: Bericht von einem früheren Seminar

 

Unsere Unterstützung als Sachverständige beinhaltet:

  • Beratung über das Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
  • Informationen über die Rechtslage bei Streitfragen zur Zuständigkeit des EBR
  • Hilfestellung bei der Koordination zwischen EBR und nationalen Betriebsräten
  • Begleitung von Konsultationsverfahren "Schritt für Schritt"
  • Erstellung von Schwachstellen-Analysen zurückliegender Konsultationsverfahren
  • Erarbeitung einer besseren Praxis unter Nutzung von Flowcharts und Guidelines

 

Ein Beispiel aus unserer Arbeit

Im Dezember 2013 legte die zentrale Leitung der Airbus Group Pläne zur Fusion der beiden Sparten Raumfahrt und Rüstung und den Abbau von etwa 5.800 Arbeitsplätzen vor. Daraufhin entwickelte der Europäische Betriebsrat im Januar 2014 bei einem Workshop in Bremen (Foto) mit Unterstützung der EWC Academy Eckpunkte für das bevorstehende Konsultationsverfahren. Er gab seine Stellungnahme erst im April 2014 ab, nachdem betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen waren. → siehe Bericht

 

Weitere Beispiele:

Colt    → Beiersdorf    → Johnson & Johnson    → Generali    → Sabic    → TUI

Das Konsultationsverfahren unterteilt sich
in mehrere Schritte

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Schritt 1: Unterrichtungsphase
    (Management → EBR)
  • Schritt 2: Anhörungsphase
    (EBR ↔ Management)
  • Schritt 3: Ausarbeitung einer Stellungnahme und Beschlussfassung im EBR
  • Schritt 4: Umsetzung von Maßnahmen durch die zentrale Leitung nach Beantwortung der Stellungnahme des EBR

Wer konsultiert zuerst: der lokale Betriebsrat oder der Europäische Betriebsrat?

Es ist eine der sensibelsten Fragen, die sich bei grenzüberschreitenden Restrukturierungen stellt. Wann und in welcher Reihenfolge sollen die Anhörungsverfahren beginnen und miteinander verzahnt werden? → weitere Informationen

Juristische Studie zum Thema
Positionspapier zur Berichtspflicht des EBR


Gerichtsverfahren ermöglichen Verbesserung der Praxis, auch ohne Urteil

Im Frühjahr 2016 waren in zwei Unternehmen Gerichtsverfahren auf dem Weg in höhere Instanzen, die sich mit der Verletzung der Rechte eines Europäischen Betriebsrates im Vorfeld sehr weitreichender Restrukturierungen befassten. In beiden Unternehmen wurde der Streit am Ende außergerichtlich beigelegt. → siehe Bericht


Zurückhaltung von Informationen schwächt die Arbeitsfähigkeit des EBR

Im Mai 2020 legte das Europäische Gewerk-schaftsinstitut (ETUI) in Brüssel eine Studie über die Vertraulichkeit im EBR vor. Wann ist Vertraulichkeit legitim und wann ist sie nicht legitim? Die Studie beschreibt Beispiele, in denen das Management versucht, vermeintlich vertrauliche Informationen zurückzuhalten, welche Strategien EBR-Mitglieder anwenden, um mit vertraulichen Informationen umzugehen und wie sich dies auf die Arbeitsweise des EBR auswirkt. → siehe Bericht

 

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