Juristische Themen der EBR- und SE-Arbeit
14. - 16. November 2023, Bremerhaven
Neben den juristischen Feinheiten einer EBR-Vereinbarung werden die aktuelle Rechtsprechung zu EBR-Fragen und die Anwendung der EU-Standards in rechtlichen Zweifelsfällen besprochen.
Folgende Fragen werden im Seminar behandelt:
- Wann ist der EBR für eine Frage zuständig? Fallbeispiele mit Arbeitsgruppen zum Begriff der „länderübergreifenden Angelegenheiten“
- Unsere EBR-Vereinbarung: Welchen rechtlichen Status hat sie nach Artikel 14 der neuen EBR-Richtlinie? Ist ein Update notwendig? Was geschieht bei Kündigung der EBR-Vereinbarung?
- Wie können Neuverhandungen der EBR-Vereinbarung durchgesetzt werden und worauf ist dabei besonders zu achten?
- Definition von „strukturellen Änderungen“ im Sinne von Artikel 13 der EU-Richtlinie
- Abbildung der Arbeitsbedingungen des Lenkungsausschusses in der EBR-Vereinbarung
- Wie können Beteiligungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene verzahnt werden?
- Welche Sanktionen gibt es bei Verletzung der EBR- Rechte?
- Besprechung einschlägiger Gerichtsverfahren in Deutschland, Frankreich, England, Österreich, Italien und Skandinavien
- Der aktuelle Stand des angekündigten Gesetzgebungsverfahrens zur Revision der EBR-Richtlinie
Baustein für SE-Betriebsräte:(nur auf Wunsch, bitte bei der Anmeldung vermerken)
|
Ihre Referenten:
Dr. Werner Altmeyer
Geschäftsführer der EWC Academy Hamburg
Ralf-Peter Hayen
Referatsleiter a.D. beim DGB-Bundesvorstand
Verantwortlichkeit entlang der Lieferkette
16. - 17. November 2023, Bremerhaven
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzung von grundlegenden Menschen-rechts- und Umweltstandards zu überprüfen. Ab Januar 2024 fallen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter dieses Gesetz, kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette indirekt betroffen sein, wenn ihre Vertrags-partner die Lieferkette einer Risikoanalyse unterziehen müssen. In Kürze wird zudem eine EU-Richtlinie zur unternehmerischen Verantwortlichkeit entlang der Lieferkette verabschiedet. Eck-punkte dazu legte das Europäische Parlament am 1. Juni 2023 fest.
Als grenzüberschreitende Gremien sind Europäische und SE-Betriebsräte prädestiniert, eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes zu spielen, aber auch deutsche Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Handlungsmöglichkeiten.
Im Seminar werden die Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Gesetz erläutert und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und andere Mitbestimmungsakteure aufgezeigt. Es besteht auch die Möglichkeit, konkrete Ansätze für die im Seminar vertretenen Unternehmen zu erarbeiten.
Seminarinhalt:
- Worum geht es bei dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz?
- Anwendungsbereich § 1 Abs. 1 und 3 des Gesetzes
- Welchen menschen- und umweltrechtlichen Risiken soll vorgebeugt werden?
- Wie weit reicht die Lieferkette?
- Welche Sorgfaltspflichten greifen?
- Handlungsmöglichkeiten für EBR, SE-Betriebsrat, Gesamt-, Konzern- und lokaler Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat
Ihre Referentin:
Prof. Dr. Reingard Zimmer, Berlin
Professorin für Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht