Datenschutz nach EU-Standards
Betriebsratsgremien zwischen HomeOffice, M&O 365, Cloud und neue Medien
(WhatsApp, Skype, TEAMS, Zoom etc.)
14. - 16. November 2023, Bremerhaven
Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Alle Unternehmen, auch in Europa tätige US-Unternehmen, unterliegen dieser Verordnung. Wenn sie sich nicht an die strengen Vorgaben halten, drohen Geldbußen von bis zu vier Prozent des welt-weiten Umsatzes des Vorjahres.
Beim Datenschutz am Arbeitsplatz gibt es laut DSGVO Spielraum für Konkretisierungen. Viele der neuen Regeln hatten vor allem die IT-Branche im Blick und passen schlecht zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Allerdings können Betriebsvereinbarungen alternative Vorgaben machen.
Folgende Fragen werden im Seminar behandelt:
- Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung, ISO 27001 in Verbindung mit dem Betriebsverfassungsgesetz
- Welche Betriebsvereinbarungen sind jetzt ein Muss und wie können ältere Vereinbarungen auf den aktuellen Stand gebracht werden?
- Homeoffice und Datenschutz – geht das? Bestimmung der neuen Medientechniken und Daten im Homeoffice, Risikobewertung, Kommunikationsverkehr intern und extern, Sicherheitstechniken
- Betriebsratstätigkeit im Homeoffice und Abgrenzung von sonstiger Tätigkeit
- Wer trägt die Haftung für eventuellen Datenverlust bzw. Missbrauch, insbesondere bei Videokonferenzen?
- Wo sind meine Daten gespeichert, wer hat den Zugriff und wie können diese gesichert werden?
- Künstliche Intelligenz (KI): was müssen Betriebsräte darüber wissen? Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen - was sollte, was muss und was kann geregelt werden? Wie können die Daten geschützt werden?
Ihr Referent:
Horst Mernberger, Saulheim
Ehemaliger Mitarbeiter der IG Metall-Vorstandsverwaltung, Datenschutzberater und externer Datenschutzbeauftragter
Horst Mernberger steht auch für Inhouse-Seminare und Beratung zur Verfügung.
Verantwortlichkeit entlang der Lieferkette
16. - 17. November 2023, Bremerhaven
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, ihre Lieferketten im In- und Ausland auf die Verletzung von grundlegenden Menschen-rechts- und Umweltstandards zu überprüfen. Ab Januar 2024 fallen auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter dieses Gesetz, kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette indirekt betroffen sein, wenn ihre Vertrags-partner die Lieferkette einer Risikoanalyse unterziehen müssen. In Kürze wird zudem eine EU-Richtlinie zur unternehmerischen Verantwortlichkeit entlang der Lieferkette verabschiedet. Eck-punkte dazu legte das Europäische Parlament am 1. Juni 2023 fest.
Als grenzüberschreitende Gremien sind Europäische und SE-Betriebsräte prädestiniert, eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes zu spielen, aber auch deutsche Betriebsräte, Wirtschaftsausschüsse und Aufsichtsräte haben dabei entscheidende Handlungsmöglichkeiten.
Im Seminar werden die Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Gesetz erläutert und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und andere Mitbestimmungsakteure aufgezeigt. Es besteht auch die Möglichkeit, konkrete Ansätze für die im Seminar vertretenen Unternehmen zu erarbeiten.
Seminarinhalt:
- Worum geht es bei dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz?
- Anwendungsbereich § 1 Abs. 1 und 3 des Gesetzes
- Welchen menschen- und umweltrechtlichen Risiken soll vorgebeugt werden?
- Wie weit reicht die Lieferkette?
- Welche Sorgfaltspflichten greifen?
- Handlungsmöglichkeiten für EBR, SE-Betriebsrat, Gesamt-, Konzern- und lokaler Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat
Ihre Referentin:
Prof. Dr. Reingard Zimmer, Berlin
Professorin für Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht